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Besondere Bestimmungen:
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Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen.
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Meldeschluss ist 90 Min. vor Beginn des Wettbewerbs, wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.
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Hunde sind auf dem gesamten Gelände aus Sicherheitsgründen an der Leine zu führen. Hundehalter haften für ihre frei laufenden Hunde bei Beeinträchtigung der Veranstaltung.
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Der Equidenpass mit Nachweis des aktuellen Impfschutzes ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
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Wird im Ausschreibungstext von „Pferden“ gesprochen, sind alle Equiden zugelassen, es sei denn, der Wettbewerbstext schließt diese ausdrücklich aus.
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Das Programm und die Ausschreibung der gesamten Veranstaltung mit Ansprechpartnern und weitere Infos können auch im Internet unter: www.pferdefestival-schwaben.de eingesehen werden.
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Nennungsvordrucke können im Internet heruntergeladen werden.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung: Jeder Teilnehmer bestätigt mit Nennungsunterschrift, dass für sein Pferd/Pony/Equide eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter diese Bestätigung unterschreiben.
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Für die Teilnehmer muss eine gültige Unfallversicherung nachweisbar sein.
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Das Tragen eines bruch- und splittersicheren Reithelmes mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung ist für alle Teilnehmer einschließlich 18 Jahre sowie für alle Teilnehmer in Wettbewerben über Sprünge Pflicht, für alle anderen Teilnehmer empfohlen.
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Pferde/Ponies/Equiden, die aufgrund ihrer Verfassung den Anforderungen offensichtlich nicht gewachsen sind, an Krankheiten leiden oder unkontrollierbar sind, können vom Veranstalter/Richter /Prüfer, ggfs. in Absprache mit dem Tierarzt, jederzeit und ohne Einspruchsmöglichkeit seitens des Teilnehmers ausgeschlossen werden.
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Start-/Kopfnummern sind von den Teilnehmern mitzubringen.
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Befahren des Geländes und Parken auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr und nur auf den vorgesehenen Parkflächen nach Anweisung.
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Eltern haften für Ihre Kinder.
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Die Quadrillen-Wettbewerbe werden auf einem Dressurviereck (20 x 40 m, Sand) oder in der Halle geritten.
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Pferde dürfen insgesamt max. fünfmal am Tag an den Start gebracht werden. Die Eintragung in die FN-Liste der Turnierpferde ist nicht erforderlich. Die Teilnehmer müssen nicht Mitglieder eines Reitvereins sein.
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Der Veranstalter schließt sämtliche Haftung aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
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Stallungen/Paddocks: Stallzelt, Box 90,00 €/Wochenende incl. Ersteinstreu. Stroh und Heu kann zu festen Zeiten zum Preis von 2,00 € gekauft werden.
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Tagespaddock mit Auto (ohne Strom)
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10,00 €
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Paddocks für das Wochenende mit Auto (ohne Strom) (Stom zur Sicherung der Paddocks ist selber mitzubringen)
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15,00 €
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Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt (ohne Strom) für das Wochenende
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10,00 €
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Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt (mit Strom) für das Wochenende
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15,00 €
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Stallzelt incl. Ersteinstreu (ab Freitag bis Montag)
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90,00 €
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Stroh und Heu kann (zu festen Zeiten) gekauft werden; Preis pro Tag
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02,00 €
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Parkplatzgebühr Besucher pro Auto/Tag
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02,00 €
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für Teilnehmer keine Parkplatzgebühr
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00,00 €
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Meldung nach Meldeschluss je Wettbewerb
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5,00 €
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Die Anmeldung hierfür muss mit dem Nennungsformular A erfolgen. Nenngeld und Unterbringungskosten (Pferd/Teilnehmer) müssen mit zwei separaten Verrechnungsschecks bezahlt werden.
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Paddock zum Selbstaufbau laut Einweisung des Platzwartes (Material muss mitgebracht werden),
WICHTIG: Die Unterbringung von Hengsten in Paddocks nur mit Elektro-Zaun ist NICHT ERLAUBT. Es werden zusätzlich feste Metallgatter (Panels) benötigt (gilt für alle Rassen!).
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Unterbringungsmöglichkeit auf der Anlage für Teilnehmer: eigenes Zelt, Campinganhänger, Wohnmobil bzw. eigener Pferdeanhänger.
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Anreise: möglich am Freitag ab 14:00 Uhr.
Nach der Anreise und Einweisung durch den Platzwart muss die Paddockmarke an der Meldestelle abgeholt werden, welche pro Pferd am entsprechenden Paddock anzubringen ist. Die ordnungsgemäße Anbringung wird kontrolliert.
Am Tag der Veranstaltung werden nur die verbliebenen Plätze vergeben. Ein Anspruch ohne vorherige Reservierung mit der Nennung besteht nicht.
Das Entmisten der Anhänger auf den Parkplätzen ist verboten. Mistplätze/Container stehen bereit.
Bei Abholung der Paddockmarke wird eine Kaution von 10,00 € bar fällig, die bei sauberem Verlassen des Platzes und Rückgabe der Paddockmarke zurückgezahlt wird.
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Abreise: Sonntagabend nach der Veranstaltung, bei Abreise Montag wird eine zusätzliche Paddockgebühr von 5,00 € berechnet.
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Grundsätzlich sind alle Wettbewerbe gem. WBO für behinderte Reiter offen.
Weitere besondere Bestimmungen können im Download Internet www.pferdefestival-schwaben.de eingesehen werden.
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